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   BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60   

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https://dejure.org/1961,4892
BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60 (https://dejure.org/1961,4892)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - VI ZR 239/60 (https://dejure.org/1961,4892)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - VI ZR 239/60 (https://dejure.org/1961,4892)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil BGHZ 30, 299 im gegenteiligen Sinne entschieden und dargelegt, daß sich durch die Neufassung des § 198 ZPO an dem Wesen der Zustellung von Anwalt zu Anwalt nichts geändert hat und daß das Emplangsbekenntnis des Anwalts, dem zugestellt werden soll, nach wie vor notwendiges Formerfordernis der Zustellung ist.
  • BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54

    Rechtshängigkeit einer Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60
    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß ein im laufe des Rechtsstreits erhobener Anspruch auch dann rechtshängig wird, wenn der entsprechende Schriftsatz nach § 198 ZPO von Anwalt zu Anwalt zugestellt wird (BGHZ 17, 234).
  • BGH, 10.06.1955 - V ZR 72/54

    Zustellung eines Enteignungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60
    Es hat auch nicht geprüft, ob ein etwaiger Zustellungsmangel nach § 187 ZPO geheilt ist (vgl. hierzu BGHZ 17, 348).
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 283/85

    Zulässigkeitsrüge der mangelnden Kostenerstattung gegenüber einer

    Den Materialien läßt sich der Wille des Gesetzgebers entnehmen, daß die prozeßhindernde Einrede des § 269 Abs. 4 ZPO dem Beklagten nicht die Befriedigung für die Kosten des früheren Rechtsstreits verschaffen, sondern ihn gegen "Vexationen" (Belästigungen) schützen soll, die sich aus einer Wiederholung derselben Klage ergeben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1961 - VI ZR 239/60, VersR 1961, 860, 861 unter I., noch zu § 271 Abs. 4 ZPO a.F.; RG JW 1915, 249 Nr. 10).

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. Juli 1961 a.a.O.) das Merkmal "von neuem angestellt" als nicht erfüllt angesehen, wenn nach teilweiser Klagerücknahme derselbe Anspruch durch Klageerweiterung im selben Verfahren wieder aufgenommen werde.

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Sowohl die unterbliebene Eigenbeleuchtung als auch die Verschmutzung der Rückstrahler stellten Verstöße gegen Schutzgesetze dieser Art - §§ 23, 24 Abs. 5 StVO - dar (vgl. dazu BGH Urt. vom 13. Juni 1958 - VI ZR 147/57 - VersR 1958, 532; vom 14. Juli 1961 - VI ZR 239/60 - VRS 21, 171; vom 19. September 1961 - VI ZR 196/60 - VRS 21, 328).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 196/60

    Rechtsmittel

    Er hat aber auch den Nachweis zugelassen, daß das Fahrzeug - gleichviel aus welchen Quellen - so hell beleuchtet gewesen ist, daß der Anschein für eine Auswirkung des Verstoßes auf das Unfallgeschehen entfällt (so zuletzt das - noch nicht veröffentlichte - Urteil vom 14. Juli 1961 - VI ZR 239/60 - für den Fall eines stark verschmutzten Rückstrahlers).
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